Das Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport
Was ist das Qualitätsbündnis?
Das Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport wurde vom Landessportbund NRW und seiner Sportjugend in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kinderschutzbund ins Leben gerufen. Es basiert auf dem 10-Punkte-Aktionsprogramm und der Initiative „Schweigen schützt die Falschen“ und wird von der Staatskanzlei NRW unterstützt.
Ziele des Qualitätsbündnisses
Das Bündnis verfolgt das Ziel, sexualisierte und interpersonelle Gewalt im Sport wirksam zu verhindern und zu bekämpfen. Dazu werden passgenaue Qualitätsstandards für Prävention und Intervention entwickelt und fest in den Strukturen der Sportvereine verankert. Ein zentraler Aspekt dabei ist die Vernetzung von Akteuren und der Transfer von Fachwissen, um Schutzmaßnahmen nachhaltig im organisierten Sport zu etablieren.
Unterstützung für Sportorganisationen
Mit dem Qualitätsbündnis bietet der Landessportbund NRW eine konkrete Hilfestellung für Sportvereine, Sportverbände sowie Stadt- und Kreissportbünde. Ziel ist es,
- das Thema sexualisierte und interpersonelle Gewalt im Sport zu enttabuisieren,
- Präventionsmaßnahmen umzusetzen,
- in Verdachts- und Krisensituationen handlungsfähig zu bleiben.
Alle Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes NRW können unabhängig von ihrem bisherigen Engagement in diesem Bereich Beratung und Unterstützung erhalten. Die Teilnahme am Qualitätsbündnis sowie alle damit verbundenen Angebote sind für sie kostenfrei.
Der Weg ins Qualitätsbündnis
Sportvereine, Bünde und Fachverbände, die Teil des Qualitätsbündnisses werden möchten, müssen sich umfassend mit dem Thema Prävention und Intervention auseinandersetzen. Dabei erhalten sie bereits im Bewerbungsprozess und auch nach der Aufnahme begleitende Unterstützung durch geschulte Beraterinnen und Referentinnen.
Für eine Mitgliedschaft im Qualitätsbündnis müssen zehn Qualitätskriterien erfüllt und in die Vereinsstrukturen integriert werden. Die Umsetzung erfolgt individuell und prozessorientiert – einzig die Beschlussfassung des Vorstands, sich mit dem Thema aktiv auseinanderzusetzen (Kriterium 1), ist als erster Schritt verpflichtend.